* 1869 (Breslau), † 1934 (Heidelberg). Köbner studierte Rechtswissenschaften an der Universität Berlin. Ab 1897 wirkte als Gerichtsassessor und ab 1898 als Hilfsarbeiter im Reichsmarineamt. 1902 begann er seine Lehrtätigkeit im Orientalischen Seminar an der Universität Berlin. 1908 wurde er zum außerordentlichen Professor und 1917 zum Honorarprofessor für Kolonialrecht ernannt. 1925 erheitl Köbner einen Lehrstuhl für Auslandskunde, auswärtige Politik und Kolonialwesen an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt. 1933 wurde er aus politisch-rassistischen Gründen emeritiert.