Vom Wintersemester 1946/47 bis zum
Sommersemester 1948
lehrte Heinz Meilicke Rechtswissenschaften. Kurzbiographie* 1904 (Berlin), † 1997 (Bonn). Rechtsanwalt. Meilicke wurde 1933 in Berlin als Rechtsanwalt zugelassen. Nach 1945 erfolgte seine Wiederzulassung als Anwalt und die Zulassung als Notar in Berlin. Nach Lehraufträgen an der Humboldt-Universität folgte eine Honorarprofessur für Steuerrecht und Gesellschaftsrecht an der Freien Universität Berlin (1951 bis 1969). Gleichzeitig verlegte Heinz Meilicke seine Anwaltspraxis nach Bonn. Er beriet Mandanten im Inland und Ausland auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts und Steuerrechts. Als Fachautor hatte sich Heinz Meilicke in zahlreichen Veröffentlichungen mit Rechtsfragen aus dem Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Währungsrecht und Devisenrecht auseinandergesetzt. | |