Vom Sommersemester 1947 bis zum
Wintersemester 1949/50
lehrte Karl Steinhoff Verwaltungskunde. Kurzbiographie* 24.11.1892 (Herford), † 19.07.1981 (Wilhelmshorst). Steinhoff studierte 1910–1921 Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg im Breisgau, München, Königsberg, Berlin und Münster und wurde 1921 zum Dr. jur. promoviert. Bis 1923 war er im Reichsministerium des Inneren und für Justiz, bis 1924 als Legationssekretär der Sächsischen Gesandtschaft in Berlin, bis 1926 als Regierungsrat in der Amtshauptmannschaft Zittau, bis 1928 als Landrat in Zeitz und danach als Regierungsvizepräsident des Regierungsbezirks Gumbinnen/Ostpreußen und Vize-Oberpräsident von Ostpreußen in Königsberg tätig. 1923 trat er in die SPD ein und bildete mit zwei kommunistischen Ministern eine Koalitionsregierung in Sachsen. 1932 wurde er nach Absetzung der Dresdener Regierung durch Reichspräsident Friedrich Ebert Vize-Oberpräsident von Sachsen, bevor ihn Reichskanzler von Papen im selben Jahr in den Vorruhestand schickte. 1940–1945 war er Syndikus einer Kartonagengroßhandlung in Berlin. Wegen seiner Befürwortung der SED-Gründung und alter Verdienste wurde er 1946 zum ersten Ministerpräsidenten Brandenburgs ernannt. Obwohl Steinhoff im Jahr 1949 Innenminister und Gründer der Staatssicherheit werden sollte, wurde er 1952 auf Stalins Befehl hin wegen mangelnder Militärerfahrung wieder zwangspensioniert (Märkische Allgemeine, 14. April 2012). 1949–1955 war er Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungskunde an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Steinhoff erhielt den Vaterländischen Verdienstorden, die Ehrenspange zum Vaterländischen Verdienstorden und den Karl-Marx-Orden. | |