Vom Sommersemester 1919 bis zum
Wintersemester 1922/23
lehrte Ludwig Bergsträßer Rechtswissenschaften. Kurzbiographie* 23.02.1883 (Altkirch im Elsass); † 23.03.1960 (Darmstadt). Bergsträßer studierte ab 1902 Geschichte, Staatsrecht und Nationalökonomie in Heidelberg, München, Leipzig und Paris. 1906 promovierte er in Heidelberg für Philosophie, 1910 habilitierte er in Greifswald für Geschichte. Er war als Privatdozent an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald tätig, wo er 1916 außerordentlicher Professor für Neuere Geschichte wurde. 1918 habilitierte er sich an die Berliner Universität um. Von 1920 bis 1933 war er als Archivar in der Forschungsabteilung des Reichsarchives Potsdam tätig. Zugleich arbeitete er von 1923 bis 1928 als nichtverbeamteter außerordentlicher Professor an der Technischen Hochschule Berlin. 1928 habilitierte er sich für Innere Politik an der Universität Frankfurt und wurde dort nichtverbeamteter außerordentlicher Professor. 1933 wurde ihm die Lehrbefugnis entzogen. 1945 wurde er Honorarprofessor für Politik in Frankfurt, 1950 in Bonn. Von 1946 bis 1951 hatte er einen Lehrauftrag für Staatsbürgerkunde an der Technischen Hochschule Darmstadt. | |